Dienstag, 24. Januar 2017

Feinstaubalarm in Stuttgart

Antrag der freien Wähler

Die freien Wähler beantragen, dass im Zuge der anstehenden, jährlichen Tarifanpassung die Landeshauptstadt Stuttgart zusammen mit dem VVS und dem Verband Region Stuttgart eine Lösung erarbeitet, die sicherstellt, dass VVS-Abonnenten bei Fahrpreisvergünstigungen im Rahmen des Feinstaubalarms nicht benachteiligt werden, sondern als treue Dauer-Kunden auch in den Genuss von adäquaten, finanziellen Nachlässen kommen.

Feinstaubalarm in Stuttgart


Seit dem 15. Oktober 2016 läuft die Feinstaubalarm-Periode des Winterhalbjahres 2016/2017, die am 15. April 2017 endet. Der erste mögliche Alarm-Tag war der 17. Oktober. Von da ab bis zum 23. Dezember gab es an 37 von 68 möglichen Tagen Feinstaubalarm. Zusammengerechnet sollten die Menschen in Stuttgart und Region (insbesondere Einpendler) also über einen Monat lang auf ihr Auto verzichten und stattdessen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen.

All jene, die bei Feinstaubalarm vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und ein VVS-EinzelTicket kaufen, bezahlen den halben Preis. Seit dem 15. Dezember 2016 können Fahrgäste neben den EinzelTickets auch 4er-Tickets zum Kinderpreis kaufen und diese an Tagen mit Feinstaubalarm nutzen.

Während „Gelegenheitsnutzer“ des ÖPNV damit in den Genuss einer satten Fahrpreisermäßigung kommen, werden treue VVS-Abonnenten, zum Beispiel Monats- und Jahreskarten-Inhaber, mit einem Trostpflaster in Form eines kostenlosen Fernsehturmbesuchs abgefunden. Zwar durften Abonnenten zusätzlich in den Weihnachtsferien eine weitere Person kostenlos im ÖPNV mitnehmen. Dennoch wird die oben beschriebene Praxis als ungerecht wahrgenommen.






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