Dienstag, 25. Juli 2017

Ferienregelung für Schulhöfe


Kinder dürfen ganzjährig auf städtischen Schulhöfen und Kleinspielfeldern spielen

Anlässlich der bevorstehenden Sommerferien können grundsätzlich bestimmte Schulhöfe und Kleinspielfelder von allen Kindern bis 14 Jahren, soweit keine Sonderregelungen bestehen (Hinweisschilder sind vorhanden), in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden können.



Folgende Schule können ohne Einschränkungen genutzt werden:



Grundschule Burgholzhof, James-F.-Byrnes-Str. 3
Carl-Benz-Schule, Weckherlinstr. 8
Brunnen-Realschule, Wilhelmstr. 32
Jahn-Realschule, Überkinger Str. 48
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, Remstalstr. 35
Gottlieb-Daimler-Gymnasium, Kattowitzer Str. 8
Johannes-Kepler-Gymnasium, Daimlerstr. 8
Grundschule Steinhaldenfeld, Damaschkestr. 31
TVH Steinhaldenfeld, Schmollerstr. 80

Wegen den Baumaßnahmen in den Sommerferien2017 ist die Altenburgschule,  Auf der Altenburg 10, nur eingeschränkt bespielbar.

Nicht bespielbar bzw. gesperrt sind:
Martin-Luther-Schule, Martin-Luther-Str. 57
Schillerschule, Wiesbadener Str. 40
Eichendorffschule, Ebitzweg 57

Weitere kurzfristige Sperrungen aus Sicherheitsgründen sind möglich. Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen.






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