Dienstag, 23. Juni 2020

Corona-Regeln-Bad Cannstatt

Aktuelle Corona-Ordnung

Ab dem 1. Juli gelten folgende Regelungen:

1. Im öffentlichen Raum dürfen sich nun, genau wie im privaten Raum, 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen.

2. Bei privaten Veranstaltungen unter 100 Teilnehmenden gibt es kein Hygienekonzept. Dies gilt z.B. für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.

3. Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen sind möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.

4. In Praxen wird die Maskenpflicht aufgehoben.

Die Abstandsregelungen und Maskenpflicht in Geschäften etc. bleiben bestehen.




Ab dem 1. August gelten folgende Regelungen

1. Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen sind wieder erlaubt. Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.


Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.

Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen.
Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes  bleiben ebenfalls untersagt.
Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.

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